Wednesday, March 28, 2018

Eritreer haben bei Familiennachzug betrogen. Die Strafen sind harmlos.

Letztes Jahr reisten 4208 Personen im Rahmen des Familiennachzugs im Asylbereich in die Schweiz ein – ein Drittel mehr als 2016 und so viele wie nie in den letzten zehn Jahren. Über achtzig Prozent von ihnen waren Kinder, die von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen nachgeholt wurden. Beim Rest handelte es sich vor allem um Ehepartner. Der Nachzug erfolgte im Sinne der «Einheit der Familie», auf den vor allem anerkannte Flüchtlinge Anspruch haben. Mehr als die Hälfte der eingereisten Angehörigen kamen aus Eritrea. Seit einiger Zeit häufen sich aber Hinweise, dass viele der eingereisten Familienmitglieder in Wahrheit gar keine nahen Angehörigen von hier lebenden Flüchtlingen sind. Es werde in diesem Bereich nach Strich und Faden betrogen, hört man. Konkrete Fälle sind in der Öffentlichkeit aber nur wenige bekannt. Meist verhindert der Datenschutz, dass entsprechende Informationen publik werden. Die Basler Zeitung konnte nun bei der Staatsanwaltschaft Aargau Einsicht in einen Strafbefehl nehmen und so die Hintergründe zu einem Fall erfahren, bei dem Asylanten die Behörden vorsätzlich täuschten und den Nachzug falscher Familienangehöriger erreichten.Der Eritreer D.* reiste Ende 2008 in die Schweiz ein und stellte ein Asylgesuch. Papiere hatte er angeblich keine, womit seine Identität nicht überprüft werden konnte. Dennoch hiess der Bund 2010 seinen Antrag gut, womit D. als anerkannter Flüchtling eine Aufenthaltsbewilligung bekam. Schon bei der ersten Befragung durch den Bund hatte D. angegeben, in Eritrea eine Lebenspartnerin zu haben und eine gemeinsame Tochter, damals zwei Jahre alt. 2011 konnten die Lebenspartnerin und das Kind in die Schweiz nachreisen, per Flugzeug. Die Frau hatte sich zuvor bei der Schweizer Botschaft in Äthiopien ein Visum für die Einreise besorgt. Wie später bekannt wurde, hatte sie dabei einen falschen Namen und ein falsches Geburtsdatum angegeben. Sie hatte sich zehn Jahre älter gemacht, als sie in Wahrheit war. Die Lebenspartnerin von D. und die angeblich gemeinsame Tochter bekamen in der Schweiz ebenfalls den Flüchtlingsstatus. Zuvor hatte das Paar bei einer Befragung geltend gemacht, in Eritrea ein weiteres gemeinsames Kind zu haben – einen Sohn namens B., der damals 13 Jahre alt war. 2013 reiste der angebliche Sohn auf eigene Faust in die Schweiz. Wie später bekannt wurde, machte er das ebenfalls unter falschem Namen – dies auf Empfehlung seiner angeblichen Mutter, die schon in der Schweiz war. Der Eingereiste wäre zwar vom Bund nicht als Flüchtling anerkannt worden. Doch weil er vermeintlich der Sohn einer hier lebenden Familie war, wurde er «ohne Weiteres» ebenfalls als Flüchtling anerkannt, wie es im Strafbefehl heisst. Die nun vierköpfige Familie wohnte in der Gemeinde Aarburg und lebte von Sozialhilfe.Später kam aus, dass alles erlogen war. Die Tochter war zwar das leibliche Kind von Vater D., nicht aber das seiner Lebenspartnerin. Und bei B. handelte es sich nicht um den Sohn des Paares, sondern um den Bruder des angeblichen Vaters D. Er hiess in Wahrheit S. Die angebliche Mutter hatte sich bei ihrer Einreise darum zehn Jahre älter gemacht, weil sonst aufgrund des geringen Altersunterschieds klar gewesen wäre, dass S. nicht ihr Sohn sein kann. Der falsche Sohn kostete die Steuerzahler von Aarburg eine Stange Geld. Einerseits war die Familie nach dessen Ankunft zu viert und hatte darum Anspruch auf volle Rückerstattung der Miete ihrer Wohnung (1210 Franken pro Monat). Zudem bekam die Familie mehr Sozialhilfe. Laut dem Strafbefehl betrug der finanzielle Schaden für Aarburg bis zur Volljährigkeit des «Sohnes» 2016 mindestens 14'000 Franken.Nachher kostete er als erwachsener Fürsorgebezüger die Gemeinde monatlich rund 1800 Franken – insgesamt rund 21'600 Franken. Erst vor Kurzem war Aarburg in den Schlagzeilen, weil die Ausgaben für Sozialhilfe immer weiter steigen und die Existenz der Gemeinde bedrohen. Mit 5,7 Millionen pro Jahr machen die Kosten für Fürsorge mittlerweile ein Drittel der Steuereinnahmen Aarburgs aus. Die Staatsanwaltschaft Aargau verurteilte den Eritreer D. im letzten Februar per Strafbefehl wegen Betrug und Täuschung der Behörden. Das Strafmass: eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten sowie eine Busse von 1500 Franken, die sich zusammen mit der Strafbefehlsgebühr und sonstigen Auslagen auf einen geschuldeten Betrag von 6750 Franken beläuft. Nicht bekannt ist, ob der Bruder von D., der als dessen angeblicher Sohn hier Asyl bekommen hat, ebenfalls mit den Strafverfolgungsbehörden zu tun bekommen hat und weiterhin in der Schweiz bleiben kann. Aus den von der BaZ eingesehen Unterlagen geht ebenfalls nicht hervor, ob die Lebenspartnerin von D. auch dann in die Schweiz hätte nachreisen können, wenn klar gewesen wäre, dass sie nicht die Mutter der angeblich gemeinsamen Tochter ist. Zu vermuten ist, dass die Strafe wegen den Falschangaben beim Familiennachzug den Eritreer D. kaum beeindrucken. Bedingte Gefängnisstrafen haben auf Menschen aus Kulturen, wo ein viel härterer Umgang herrscht, oft wenig Wirkung. Zudem muss D. die 6750 Franken, die er bezahlen sollte, möglicherweise nicht begleichen. Denn er hat ja kein Geld und lebt von der Sozialhilfe.
https://bazonline.ch/schweiz/standard/das-falsche-fluechtlingskind/story/19495246

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